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Zeitschrift Tatzeit

Tatzeit-Sonderausgabe "Mein Mann ist unschuldig!" (11.07.2013)

Da es keine Statistiken über Fehlurteile gibt, wissen wir nicht, wie viele Menschen unschuldig im Gefängnis gesessen haben oder noch sitzen. Ein Fall, auf den wir aber immer wieder aufmerksam machen werden, ist der Fall "Andreas Darsow" aus Babenhausen. Der Familienvater ist vor zwei Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden, da er seine direkten Nachbarn erschossen haben soll. Das Problem ist nur, dass es dafür keine Beweise gibt. Das skandalöse Urteil beruht auf äußerst fragwürdigen Indizien. Und es gibt mindestens genauso viele Indizien, dass er es nicht war. Der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" hätte hier zur Anwendung kommen müssen, stattdessen ist der Mann eingesperrt worden. Die Frau, Freunde und Angehörige kämpfen nun für ein Wiederaufnahmeverfahren. Und wir können nur hoffen, dass dieses Ziel schon bald erreicht wird. Hier sind nicht nur Juristen und Politiker gefragt, sondern wir alle müssen uns dafür einsetzen, dass in diesem Land, in unserer Gesellschaft nicht ein Gericht allein Rechtsgrundsätze missachtet. Nehmen Sie sich Zeit für diese spannende Zusammenfassung. Sie brauchen kein Programm zum Lesen, sondern können es überall lesen. Sie können es vergrößern und verkleinern. Das ist die neue Art, Medien zu lesen. Bitte verbreiten Sie den Link, so dass es möglichst viele Menschen lesen.

 

Ausgabe 02 März/April 2013
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In dubio pro reo - Im Zweifel wirklich für den Angeklagten!?

Chronologie

16. - 18.04.2009 Ehepaar stirbt durch mehrere Schüsse
Zwei tote Menschen hat die Polizei in dem Einfamilienhaus am Nachmittag des 18.04.2009, ein Samstag, gefunden. Um 13.20 Uhr hatten Passanten die 37 Jahre alte Tochter des Paars schwer verletzt vor dem Haus gefunden und die Beamten alarmiert. Die Polizeibeamten ermittelten nun „in alle Richtungen“, sagten sie. Das bedeute, man könne bisher keine Variante bestätigen, aber auch keine ausschließen – zum Beispiel ein Familiendrama rund um den 62 Jahre alten Immobilienhändler Klaus Toll (Foto), seine vier Jahre jüngere Ehefrau Petra Toll und ihre Tochter Astrid Toll. Alle drei Personen weisen außer Schuss- keine weiteren Verletzungen auf. Todeszeitraum von Petra T.: 16.04.2009 17:22 Uhr bis 17.04.2009 7:22 Uhr

16. - 18.04.2009 Einbrecher am Tatort
Einbrecher haben dort vergleichsweise geringwertigen Schmuck gestohlen.

20.04.2009 Tochter ist außer Lebensgefahr
Oberstaatsanwalt Klaus Reinhardt berichtet, dass die an Autismus leidende Tochter auf absehbare Zeit nicht vernehmungsfähig sein wird. Die Obduktion der Todesopfer hat ergeben, dass der 62-jährige Immobilienmakler und seine 58 Jahre alte Ehefrau an Schussverletzungen starben. Die 37-jährige Tochter werde weiterhin in einem Krankenhaus behandelt. Sie ist nach einer Notoperation außer Lebensgefahr, steht aber in den kommenden Tagen als Zeugin wohl nicht zur Verfügung. Ob eines der Familienmitglieder erst auf die anderen und dann auf sich selbst geschossen hat oder ob es sich um ein Verbrechen handelt ist völlig offen. Eine öffentliche Fahndung nach einem möglichen Täter gibt es bislang nicht. Die Familie scheint in Babenhausen offenbar sehr zurückgezogen gelebt zu haben.

21.04.2009 Polizei geht jetzt von Verbrechen aus
Die Polizei hat eine 20-köpfige Sonderkommission gebildet. Eine äußerst komplexe Spurenlage lasse laut Staatsanwaltschaft die Vorgänge, die sich in dem Haus abgespielt haben, nur sehr zögerlich zum Vorschein kommen. Fest steht wohl, dass der Immobilienmakler und seine Frau in ihrem Haus erschossen worden sind. Neben Polizei und Staatsanwaltschaft sind Experten und Gutachter an den aufwändigen Ermittlungen und der Tatortsicherung beteiligt. Sicher ist, dass die beiden 62 und 58 Jahre alten Opfer erschossen und die Tochter angeschossen worden sind. Sicher scheint auch der Todeszeitraum. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die Tat spätestens zwölf Stunden vor Entdeckung begangen worden ist und der mögliche Zeitraum bis Donnerstag zurückreichen könnte. Obwohl nach wie vor die Ermittlungen nach allen Seiten offen sind, zeichnet sich derzeit ein Schwerpunkt ab, der die Täterschaft von außerhalb als wahrscheinlicher erscheinen lässt. Die Ermittlungen konzentrieren sich deshalb auf das private und berufliche Umfeld. Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen haben mit ihren Diensthunden und Unterstützung der Bereitschaftspolizei am Montag zentimeterweise das Gelände nach allen möglichen Spuren durchsucht, die im Zusammenhang mit dem Verbrechen stehen könnten. Nichts wurde gefunden, was die Ermittler derzeit weiterbringen könnte, auch nicht die Tatwaffe.

22.04.2009 Polizei hat noch keine heiße Spur
Vier Tage nach Entdeckung der Gewalttat in der Friedrich-Ebert-Straße hat die Sonderkommission noch keine heiße Spur.

01.05.2009 Nachbarn geben DNA- und Geruchsprobe

02.05.2009 Polizeihund findet keine Geruchsspuren

05.05.2009 Polizei stellt einen Schaukasten vor das Tathaus und startet damit einen weiteren Zeugenaufruf

28.05.2009 Täter benutzte selbst gebauten Schalldämpfer
Aufgrund der Tatortspuren ist es sehr wahrscheinlich, dass der Täter einen selbst gebauten Schalldämpfer mit Dämmstoffen verwendet hat. Für Hinweise, die zur Ermittlung und zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von 25 000 Euro ausgesetzt. Die Ermittlungsbehörden fragen: Wer kennt Personen, die im Selbstbau Behältnisse, die als Schalldämpfer geeignet sein können, mit Dämmstoffen gefüllt bzw. über derartige Möglichkeiten gesprochen haben?

14.05.2009 Einbrecher am Tatort
Die Polizei nimmt zwei Männer aus Groß-Umstadt fest, die etwa zehn Tage nach dem Verbrechen in das Tathaus eingedrungen waren. Nach intensiven Überprüfungen scheiden die Festgenommenen als Tatverdächtige für das Gewaltverbrechen aus.

05.06.2009 Wieder fallen Schüsse am Tatort
Erneut fallen Schüsse in der Friedrich-Ebert-Straße 36: Experten der Sonderkommission rekonstruieren Tatabläufe und wollen damit Erkenntnisse gewinnen, die im Zusammenhang mit den Schüssen stehen. „Wir haben eine genaue Vorstellung davon, wie die Tat abgelaufen ist, das haben die Spurenlage und die Untersuchungen unseres Teams ergeben“, sagt der Pressesprecher der Polizei. Die Beamten wollen nachstellen, wie die Schüsse in der Nachbarschaft zu hören gewesen sind. Die Hoffnung: Weitere Hinweise von den Anwohnern zu erhalten. Wie waren die Schüsse durch Mauern und Fenster zu hören? Können die Nachbarn die Todesschüsse überhaupt wahrgenommen haben? In den umliegenden Häusern sind vorübergehend Kripoleute mit Messgeräten postiert, im Haus des später verdächtigten und verurteilten Nachbarn Andreas Darsow sind acht Beamte, die direkt von der Schussrekonstruktion kamen. Die Ehefrau des Verurteilten fragt später, ob diese Beamten Schmauchspuren ins Haus gebracht haben können, die bei der Verurteilung ein Indiz für die Täterschaft ihres Mannes sein werden. Eine heiße Spur im Doppelmordfall gibt es noch nicht, die 30-köpfige Soko FES 36 arbeitet auf Hochtouren. „Für uns ist das ein Mosaikstein, der zur Aufklärung beitragen kann, es geht heute lediglich um die Akustik“, sagt Kärchner. Zu viele Details will der Pressesprecher nicht preisgeben. „Wir wollen nichts Mystifi zieren, aber vieles ist Täterwissen, das wir aus Ermittlungsgründen nicht weitergeben können.“ Die schwer verletzte Tochter Astrid ist noch immer in einem Krankenhaus und wird psychologisch betreut. Dass sie etwas zur Aufklärung beitragen kann, gilt als eher unwahrscheinlich, die 37-Jährige ist Autistin und durch das Verbrechen traumatisiert. Um 18 Uhr beginnt die Soko mit ihrer Aktion. Die Straße ist abgesperrt, mit Handzetteln wurden am Dienstag die Anwohner in der näheren Umgebung über die Aktion informiert. „Auch für uns ist die Untersuchung, die heute hier abläuft, kein Alltagsgeschäft“, sagt der Pressesprecher. Um 18.40 Uhr fällt der erste Schuss. In unregelmäßigen Abständen folgen weitere. Mal ist nur ein dumpfes „Plopp“ zu hören, mal klingt das Geräusch klarer. Der Täter hat einen selbst gebauten Schalldämpfer mit Dämmstoffen verwendet. Noch unklar ist die Beschaffenheit des Eigenbaus und die Art des Dämmstoffs, die labortechnischen Untersuchungen dauern noch an. Die Schüsse der Soko fallen mal mit herkömmlichem Schalldämpfer, mal ohne, mal mit einem selbst gebauten Typ. Die Beamten verwenden ein Modell der Tatwaffe, eine Walther P 38. Geschossen wird mit scharfer Munition. Die genaue Zahl der abgegebenen Schüsse will die Polizei nicht nennen. Nur so viel: Der Täter hat mehrmals auf seine Opfer gefeuert. Zwischen der Bluttat und dem Auffinden der Opfer ist damals einige Zeit vergangen. Die Tochter muss längere Zeit durch das Haus geirrt sein. Techniker des Bundeskriminalamts haben Mikrofone postiert, sie wechseln des Öfteren die Stellung. Mal sind die Rollläden im Haus geschlossen, mal geöffnet.

Juli 2009 Die Polizei hört Andreas Darsow am Arbeitsplatz ab und spiegelt seinen Computer

23.07.2009 Erste Verhaftung
Andreas Darsow wird zum ersten Mal verhaftet Die Soko nimmt alle Schuhe, Jacken, Handschuhe und Uhren mit. Das Auto wird abgeklebt und auf Schmauch untersucht, Lenkrad, Sitz etc. Die privaten Computer werden gespiegelt. Die Verdachtsmomente beziehen sich auf den Internetzugriff. Der Mann bestreitet die Tat und wird wieder auf freien Fuß gesetzt.

09.09.2009 Die Geschäftsbeziehungen des Getöteten wurden überprüft
„Es gibt weder im privaten noch im geschäftlichen Bereich der Ermordeten bislang irgendwelche Auffälligkeiten“, sagte der stellvertretende Soko-Leiter, Kriminaloberkommissar Oliver Loeb. Die Geschäftsbeziehungen des vor rund zehn Jahren nach Babenhausen gezogenen Immobilienmaklers und seiner Familie wurden überprüft - nichts dabei, was den Polizisten weiterhelfen könnte. Auch von der durch Schüsse schwer verletzten Tochter des Paares sind keine Informationen zu erwarten. Körperlich hat sie sich erholt und konnte mittlerweile das Krankenhaus verlassen. Abgefeuert wurden die Schüsse mit einer Walther P 38. Ein solches Modell gilt als die Tatwaffe. Aufgrund der Tatortspuren ist es sehr wahrscheinlich, dass der Täter einen selbst gebauten Schalldämpfer mit Dämmstoffen verwendet hat. „Mit dieser Machart haben wir es in Südhessen zum ersten Mal zu tun“, so Loeb. Noch nicht festlegen will man sich auf die Beschaffenheit des Eigenbaus und die Art des Dämmstoffs, da die labortechnischen Untersuchungen noch andauern. Experten einer Firma sind damit beschäftigt. Das Ergebnis könnte sich als weiteres kleines Mosaik in ein Gesamtbild einfügen. Die Polizei hat in einem Umkreis von 100 Kilometern rund um Babenhausen etwa 650 legal gemeldete Pistolen des Waffen-Typs untersucht, den es schon zur Wehrmachtszeiten gab. „Die Besitzer, die die Pistolen meist vom Großvater geerbt haben, waren dabei sehr kooperativ“, sagt Kriminaldirektor Rudolf Balß. Hilfe holt sich die Soko bei vielen ihrer Spuren auch beim Bundeskriminalamt oder von Spezialisten im Ausland. Einige kriminaltechnische Untersuchungen stehen noch aus.

14.04.2010 Ein Jahr später: Keine heiße Spur
Der Täter hat mehrere Magazine abgefeuert. Die Tochter muss stundenlang blutend durchs Haus geirrt sein, bevor sie den Weg ins Freie fand. Die Frau kann bis heute keine Angaben zu dem Verbrechen machen. Auch knapp ein Jahr nach dem Doppelmord und dem Mordversuch an der Tochter bleibt der Fall rätselhaft. Bislang wurden über 1 000 Vernehmungen geführt, Hinweisen nachgegangen, und es gibt immer noch keine heiße Spur. Das Ehepaar lebte sehr zurückgezogen, das Privatleben war überschaubar und die Recherchen der Sonderkommission sind entsprechend schwierig. „Es ist ein äußerst aufwändiges Ermittlungsverfahren“, so die Polizei. „Wir haben keine heiße Spur. Wie es sich für uns darstellt, ist der Täter in der Absicht gekommen, um zu töten. Es steckte schon ein sehr entschiedener Wille dahinter, die drei Menschen umzubringen. Auch die Tochter sollte sterben, glücklicherweise hat sie aber überlebt.“ Heute lebt die Frau an einem sicheren Ort und wird betreut. Ihre physischen Verletzungen sind verheilt, über ihren psychischen Zustand sind Aussagen schwer möglich. Begonnen hatte die Soko FES 36 mit 20 Kollegen, später waren es 30, mittlerweile beschäftigt sich etwa eine Hand voll Beamte mit dem schwierigen Fall. „Es sind nach wie vor noch Gutachten auszuwerten von Befunden vom Tatort“, sagt Kärchner. Der Polizeipressesprecher beschreibt die kriminalistische Arbeit mit einem Bild: „Es ist eine sehr aufwändige Puzzlearbeit. Wir bewegen uns auf verschiedenen Straßen. Eine wird zum Ziel führen, da sind wir zuversichtlich.“ So wie sich die Befunde nun darstellen, hatte der Täter ein Behältnis mit Schaumstoff gebaut und dieses vor die Tatwaffe gehalten oder aufgeschraubt, um möglichst keine Geräusche zu machen. Dennoch wurden die Schüsse in der Nachbarschaft gehört. Die Tatwaffe ist nach wie vor verschwunden.

10.05.2012 War Streit zwischen Nachbarn das Mordmotiv?
Mehr als ein Jahr nach dem Doppelmord in Babenhausen hat die Polizei einen Tatverdächtigen gefasst. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht erließ Haftbefehl wegen Mordverdacht in zwei Fällen und versuchten Mordes in einem Fall. Tatverdächtig ist ein 40-jähriger Nachbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte den Haftbefehl beantragt. Der Beschuldigte ist inzwischen in Untersuchungshaft. Bei seinen Vernehmungen vor der Polizei und später vor dem Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte von seinem Recht Gebrauch, nicht zur Sache auszusagen. Ungeachtet dessen sind sich Staatsanwaltschaft und Polizei sicher, dass das Motiv in einem lang andauernden nachbarschaftlichen Streit zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern lag. Auf die Spur, die zu dem Vierzigjährigen führte, kamen die Ermittler durch eine Computerüberprüfung. Der Beschuldigte soll einige Zeit vor der Tat mit dem Firmencomputer auf eine Internetseite in der Schweiz zugegriffen haben, die sich mit dem Eigenbau von Schalldämpfern beschäftigt. Ein zufälliger Aufruf der Seiten kann ausgeschlossen werden. Spezialisten konnten eine bestimmte Wörterkombination, mit der nach selbstgebauten Schalldämpfern gesucht wurde, recherchieren. Kurz nach der Tat war der Firmencomputer des Tatverdächtigen durch einen angeblich technischen Defekt vernichtet worden. Dennoch gelang es Spezialisten im Firmennetzwerk die Spuren zu finden, die den Tatverdächtigen schwer belasteten. Gutachten, die erst seit Kurzem den Ermittlungsbehörden zur Verfügung standen, belegten diese Aktivitäten. Daneben ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei zahlreiche weitere verdächtige Umstände, die einen dringenden Tatverdacht begründeten und keinen vernünftigen Zweifel an der Tatbegehung durch den Beschuldigten zuließen. Dazu gehörte die zweifelsohne schwer belastete Beziehung zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern. Viele Erkenntnisse hieraus stellten Stück für Stück ein Mosaik zusammen. Auch ein Einsatz von so genannten Man-Trailer-Hunden, das sind Personenspürhunde, die den Spuren von Menschen auch noch nach Monaten folgen können, ließ erkennen, dass der Täter sich sehr gut am Tatort und dessen unmittelbarer Umgebung ausgekannt haben musste. Nach Angaben der Polizei wurde der 40-Jährige Babenhäuser auf dem Weg zur Arbeit festgenommen. Die Tatwaffe sei noch nicht gefunden, sagte der Sprecher der Polizei. Die Untersuchungen durch Spezialisten hinsichtlich des Zugriffs auf die Schweizer Internetseite mit Bauanleitung für einen selbstgebauten Schalldämpfer dauerten an. Das erst kürzlich erstellte Gutachten belegt, dass der Beschuldigte bei seiner Vernehmung im Sommer 2009 nicht die Wahrheit gesagt haben kann. Massive Widersprüche wurden jetzt erkennbar.

15.05.2012 Andreas Darsow schweigt
Die Ermittler vermuten einen Nachbarschaftskonflikt hinter der Bluttat. „Wir gehen bisher von einem Streit aus, der zu einem erheblichen Teil auf Lärmbelästigung zurückzuführen ist“, so Reinhardt. „Es ging in der Tat um Ruhestörung“, bestätigt auch Polizeisprecher Karl Kärchner. „Das war ein Zwist, der über Jahre ging.“ Zwei- bis dreimal sei die Polizei in den vergangenen Jahren dort wegen Lärmbelästigung im Einsatz gewesen, „aber das letzte Mal liegt schon einige Jahre zurück.“ Wenn der mutmaßliche Täter weiter schweigt, steht der Staatsanwaltschaft ein Indizienprozess bevor. Aufgrund der drückenden Beweislast sieht Klaus Reinhardt den Verhandlungen jedoch optimistisch entgegen: „Es besteht ein dringender Tatverdacht und somit die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung.“ Zum Zeitpunkt des Prozessauftakts kann die Staatsanwaltschaft noch keine Angaben machen. „Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch etwas Strafmilderndes herausstellt.“ So könne sich ein Geständnis oder das Ergebnis eines psychologischen Gutachtens auf das Urteil auswirken. Die Tochter des getöteten Ehepaars hat inzwischen von der Festnahme des Nachbars erfahren. Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Ermittler dadurch, dass der Mann im Internet nach Bauplänen für einen Schalldämpfer gesucht hatte. Bisher gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Frau des Familienvaters von der Tat bislang nichts wusste. Bereits im Mai 2002 war in der gleichen Straße eine junge Frau in ihrer Wohnung ermordet aufgefunden worden. Einen Zusammenhang zwischen beiden Taten schließt die Polizei bisher aus. „In diesem Fall gibt es keine neuen Erkenntnisse, die Ermittlungen dauern an“, informiert Kärchner.

28.01.2011 Ruhestörung als Motiv
Über Jahre hinweg soll sich ein Nachbar über Ruhestörung beklagt haben, bevor er schließlich zur Waffe griff: Hinter der Bluttat vermutet die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen über Jahre andauernden Nachbarschaftskonflikt. Knapp zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen in der Friedrich-Ebert-Straße muss sich der mutmaßliche Täter ab Dienstag, 22. Februar, vor der 11. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verantworten. Der Angeklagte Andreas Darsow wird des Mordes beschuldigt. Er schweigt bislang zu den Vorwürfen. Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen, sich in der Tatnacht vor dem Souterraineingang des von der Familie Toll bewohnten Anwesens versteckt zu haben. Als der Immobilienmakler gegen 4 Uhr das Haus durch die Souterraintür verließ, soll der Angeklagte nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit einer Pistole vom Typ Walter P 38 mit einem selbst gebauten Schalldämpfer zwei Schüsse abgegeben haben. Das Opfer soll an der Hand getroffen ins Haus zurückgewichen sein, der mutmaßliche Täter weitere viermal geschossen haben. Der Immobilienmakler starb durch einen Schuss in den Hals. Danach soll der Angeklagte ins Schlafzimmer gegangen sein und zweimal auf die schlafende Ehefrau gefeuert haben. Beide Schüsse waren tödlich; das Opfer verstarb im Bett. Im Dachgeschoss gab der Täter zwei Schüsse auf die schlafende Tochter ab. Ein Projektil traf die Brust; ein weiteres drang im Unterkieferbereich ein und durch die Schädeldecke wieder aus. Der Angeklagte soll vom Tod der jungen Frau ausgegangen sein und das Haus verlassen haben. Nach ihrem Krankenhausaufenthalt zog die damals 37-Jährige von Babenhausen weg und wird seither betreut.

22.02.2011 Andreas Darsow beteuert zum Prozessbeginn seine Unschuld
„Ich habe diesen Menschen nichts angetan“, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sein Anwalt kündigte an, dass sich der Industriekaufmann zum Tatvorwurf nicht weiter äußern werde. Nach der Darstellung von Staatsanwalt Jens Neubauer lauerte der Angeklagte dem Ehemann vor dem Haus auf, schoss unvermittelt und verfolgte dann sein verletztes Opfer. Im Haus traf den 62-Jährigen eine Kugel tödlich am Hals. Die Frau wurde in ihrem Bett erschossen, die Tochter im Dachgeschoss schwer verletzt. Sie irrte nach dem Verbrechen stundenlang blutüberströmt im Haus herum und wurde schließlich im Garten entdeckt. Die Verteidigung warf den Ermittlern vor, sie hätten bei der Aufklärung des brutalen Verbrechens schlampig gearbeitet. Auch ein Lauschangriff brachte kein Geständnis Die Anklage stützt sich auf eine Bauanleitung eines Schalldämpfers, die sich der Angeklagte im Internet besorgt haben soll. Dies sei aber nicht erwiesen. Die Tipps zum Bau des Schalldämpfers soll sich der Industriekaufmann mit Hilfe eines Computers heruntergeladen und ausgedruckt haben. Ein Kripo-Beamter räumte als Zeuge jedoch ein, dass der Computer schon kaputt und nicht mehr vorhanden war, als die Polizei zu griff. Außerdem seien am Tatort weder DNA-Spuren noch andere Hinweise auf den Angeklagten gefunden wurden, sagte der Ermittler. Auch ein Lauschangriff habe kein eindeutiges Geständnis erbracht. Die Polizei hatte Auto und Wohnung des 41-Jährigen verwanzt und die Gespräche abgehört. Die Ehefrau des im dunklen Anzug erschienenen Angeklagten verfolgte den Auftakt des Verfahrens von der Zuschauerbank. Sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Für den Prozess sind zunächst zehn Verhandlungstage terminiert.

22.02.2011 „Ich habe diesen Menschen nichts angetan“
Wie sehr der Fall die Menschen aus der ganzen Region bewegt hat, zeigte der enorme öffentliche Zulauf. Viele Interessierte mussten vor verschlossener Tür verharren, da es im Zuschauerraum nicht genug Plätze gab. Der Angeklagte Andreas Darsow äußerte sich nicht, so wie es auch sein Verteidiger angekündigt hatte. Lediglich seine persönlichen Daten gab er preis, und beteuerte: „Ich bin unschuldig. Ich habe diesen Menschen nichts angetan.“ Danach schwieg er. Ebenso seine Ehefrau, die den Prozess von der Zuschauerbank aus verfolgte – mit angespanntem Gesicht, oft kopfschüttelnd. Auch sie machte bei ihrem kurzen Auftritt vor Richter Volker Wagner von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Staatsanwalt Jens Neubauer verliest die Anklageschrift gegen den damaligen Nachbarn des ermordeten Ehepaars. „Heimtückischer Mord in zwei Fällen und ein Mordversuch“ werden dem 41-jährigen Andreas Darsow zur Last gelegt. In der Absicht, eine ganze Familie auszulöschen, habe er am 17. April 2009 Klaus Toll aufgespürt, als dieser wie immer morgens um vier das Haus verließ, um den Müll rauszubringen. Mit einer Pistole vom Typ Walter P 38, die er mit Schalldämpfern präpariert hatte, habe er dem 62-Jährigen mit sechs Schüssen getötet. Danach sei er in das Zimmer der damals 37-jährigen Tochter Astrid gegangen und habe zwei Schüsse auf die Schlafende abgefeuert. Als er sie für tot hielt, sei er in das Elternschlafzimmer gegangen, um auch die 58-jährige Petra Toll zu töten. Dazu feuerte er zwei Schüsse ab. Motiv für die Tat sei andauernde Lärmbelästigung gewesen. Die Tochter hat die Tat schwerverletzt überlebt. Stundenlang habe sich die junge Frau nicht aus ihrem Zimmer getraut, wurde erst nach einem Tag von einem Nachbarn im Garten gefunden. Aussagen kann die junge Frau bis heute nicht. Sie hat „autistische Züge“. Als Nebenklägerin wird sie vor Gericht von einer Anwältin vertreten. „Trotz ihrer geistigen Behinderung ist gerade Astrid diejenige gewesen, die den meisten Kontakt zur Außenwelt gehabt habe, da sie in einer Werkstatt für Behinderte gearbeitet hat“, berichtete Erich Kern, der leitende Ermittler in dem Mordfall. Das Ehepaar dagegen habe äußerst zurückgezogen gelebt, mit kaum Kontakten zur Außenwelt, obwohl Klaus Toll als Immobilienmakler vor Ort tätig war. Seine Frau sei, so hätten die Nachbarn ausgesagt, „höchstens mal rauchend am Fenster zu sehen gewesen.“ Als „verhaltensgestört“ sei die Familie einzustufen: Schreie, Krach, Streitereien, schlagende Türen, all das sei wohl an der Tagesordnung gewesen. „Toll war jemand, der sehr schnell aus der Haut gefahren ist“, ermittelte Kern. Auch soll er ein Alkoholproblem gehabt haben, seit 2007 aber wieder trocken gewesen sein. SOKO-Leiter Kern: „Tochter Astrid hat mal gesagt, dass der Papa manchmal die Mama geschlagen hat.“ Wand an Wand mit ihnen wohnte seit 1999 Familie Darsow. Das Reihenhaus bekamen sie sogar von Toll vermittelt. Die nachbarschaftlichen Beziehungen seien also anfangs intakt gewesen. Ab dem Jahr 2001 habe es einen „kindischen Briefwechsel ohne höfliche Anreden“ gegeben, wie Kern es formuliert. Grund sei Lärmbelästigung gewesen, aber auch überhängende Zweige und dergleichen. „Ein typischer hessischer Nachbarschaftsstreit“, titelt es auch Richter Wagner. Danach hätten die Nachbarn im Streit gelebt, aber ohne direkten Kontakt. Familie Darsow habe ein „ganz normales, unauffälliges“ Leben geführt. Die Nachbarn bezeichneten Andreas Darsow als „ruhigen, guten Vater“. Der Industriekaufmann galt auch bei seinen Kollegen als zuverlässig und unauffällig. Doch auch er habe nur wenige soziale Kontakte gehabt. „Er hat mal gesagt, dass er keine Freunde brauche, er mache alles mit sich selbst aus“, so der SOKO-Leiter. Am Anfang fungierte Andreas Darsow noch als Zeuge. Auf seine Spur kamen die Ermittler, da am Tatort Schaumstoffteilchen gefunden wurden. Diese werden als Schalldämpfer für Pistolen benutzt. Die Bauanleitung für einen solchen Schallschutz habe er im Internet recherchiert, und zwar von seinem Arbeitsplatz aus. Das konnten Experten anhand sogenannter IP-Spuren feststellen, die jeder Internetbenutzer auf den Seiten hinterlässt, die er besucht. Im Keller von Andreas Darsow fand die Kripo eine Bundeswehrhose mit Schmauchspuren sowie Arbeitshandschuhe. Ein Alibi hatte der dreifache Familienvater nicht, zumal auch seine Frau in der Tatnacht nicht zuhause war. Als sehr „dichte Indizienkette“ bezeichnet dies die Staatsanwaltschaft. Doch ein „großer Lauschangriff“, bei dem die Wohnung und das Auto von Andreas Darsow verwanzt wurden, führte nicht zum gewünschten Erfolg. Daher bezeichnete der Verteidiger die Indizien als löchrig, warf sogar den Ermittlern vor, sie hätten schlampig gearbeitet. Außerdem seien nie DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort gefunden worden. Der Prozess ist zunächst für zehn Verhandlungstage angelegt. Mehr als 60 Zeugen und sechs Sachverständige sind dazu geladen.

23.02.2011 Tochter war Lebensmittelpunkt
Die Nachbarn sagten aus, dass auch sie häufig spitze Schreie aus dem Haus der Tolls gehört hätten. Der Kontakt sei aber schlecht gewesen, da Petra Toll „nie zu sehen war“ und Klaus Toll „Grundstücksverbot“ erteilt und den Nachbarn auch sonst den Alltag erschwert habe. Etwa indem er Bälle von Kindern, die in seinem Garten landeten, im Auto verstaute. Mit der Tochter Astrid hätten sie aber öfter gesprochen, da sie „immer sehr nett und höflich“ gewesen sei und man mit ihr über kleine Alltäglichkeiten trotz ihrer autistischen Behinderung gut habe reden können. Sie habe ihre Eltern sehr geliebt. Und sie sei auch deren Lebensmittelpunkt gewesen. In der Tatnacht wollen mehrere Nachbarn, auch aus weiter entfernt liegenden Straßen, zwei Schüsse gehört haben. Allerdings hätten sie sich nichts weiter dabei gedacht. Höchstens mal danach kurz aus dem Fenster geschaut, doch draußen sei es dunkel und ruhig gewesen. Die Familie des Angeklagten kannten einige nicht mal namentlich. Es habe also kaum Kontakt bestanden, nur hin und wieder kurze Wortwechsel über Belanglosigkeiten – teils aber auch, um über den „schwierigen“ Nachbarn Toll zu sprechen. Dabei seien auch die Worte „Lärm“ und „Ohrstöpsel“ gefallen, die Andreas Darsow nachts benötigt haben soll, um Schlaf zu finden. Auch die Geschwister des ermordeten Klaus Toll wurden angehört. Obwohl sein älterer Bruder unweit von Babenhausen wohnt, hätten sie sich in den letzten zehn Jahren nur drei Mal gesehen. Nur wenig habe er gewusst über die familiären Verhältnisse, denn „Klaus war ein sehr verschlossener Mensch.“ Das Attribut „korrekt“ bis „überkorrekt“ fiel immer wieder, wenn es galt, den Ermordeten zu charakterisieren. Dass er Kontakte zur Rockerszene („Hell‘s Angels“) gehabt haben soll, kann sein Bruder sich nicht vorstellen: „Das passt nicht zu ihm.“ Verteidiger Christoph Lang hatte den Ermittlern vorgeworfen, in diese Richtung nicht gründlich genug recherchiert zu haben. Wenig über die familiären Verhältnisse wusste auch die jüngere Schwester, die in Nordrhein-Westfalen lebt. „Wir haben regelmäßigen telefonischen Kontakt gehabt, aber Probleme in der Ehe oder ähnliches hat er nie erwähnt“, sagte die 56-Jährige aus. Lediglich darüber, dass die Auftragslage bei dem Immobilienmakler in der letzten Zeit schlecht war, habe er ihr anvertraut. Die Ehe und das Wesen ihres Bruders habe sie als „völlig unauffällig“ empfunden. „Das Wichtigste für ihn war Astrid“, betont sie. Stets habe er hervorgehoben, dass für seine Tochter gesorgt sein würde und er Geld für sie zurücklege. Allerdings hat die Kripo solches Geld nicht gefunden. „Unverständlich“ sei es für sie. Erstmals waren echte Gefühle im Gerichtssaal zu spüren, es flossen bei ihr Tränen, als sie über ihre Nichte Astrid sprach: „Sie ist nicht mehr derselbe Mensch wie früher. Ihre Psyche ist zerstört, seit sie ihre Bezugspersonen und ihr Zuhause verloren hat.“ Immer wieder frage die 39-Jährige, wann sie nach Hause dürfe. Ob sie verstehe, dass ihre Eltern ermordet wurden, sei schwer zu beurteilen. Jedenfalls sei es nicht richtig, sie als Zeugin vor Gericht dazu zu befragen: „Das habe selbst ich als Bezugsperson mich noch nicht getraut.“

02.03.2011 Es geht ins Detail
Am vierten Tag des Doppelmordprozesses kommen neben den Beamten vom Erkennungsdienst auch Sachverständige verschiedener Bereiche zu Wort – vom Molekularbiologen und Chemiker bis hin zum Physiker und Schusswaffenexperten. Der Molekularbiologe vom Bundeskriminalamt erklärt, dass von der Kleidung des männlichen Leichnams Folienabzüge gemacht wurden, um im Labor Hautpartikel zu isolieren. Anhand dessen könne man mögliche fremde DNA-Spuren ermitteln, die zum Täter führen könnten. Pro Tag könnten 100 bis 200 Hautschüppchen untersucht werden. Doch davon wären längst nicht alle zum Isolieren und auf DNA-Spuren-Überprüfen geeignet: „Es ist die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen“, so der Biologe. Die meisten Hautschüppchen konnten dem Opfer selbst zugeordnet werden. Drei weitere männliche Hautpartikel wurden gefunden. Zwei dieser DNA-Spuren konnten den Ermittlern am Tatort zugeordnet werden. „Auch wenn bei der Spurensicherung alle Vorkehrungen getroffen werden, also Handschuhe, Mundschutz und Kopfhauben getragen werden, lässt es sich nicht vermeiden, Hautpartikel zu übertragen“, erklärt er. Allerdings habe die DNA einer „unbekannten männlichen Person B“ nicht zugeordnet werden können. Sie decke sich nicht mit der DNA des Angeklagten. Allerdings könne man auch nicht sagen, seit wann sich diese Hautschüppchen auf der Kleidung des Opfers befunden hätten. Verteidiger Veikko Barthel kritisiert, dass dieser Spur nicht intensiver nachgegangen werde. „Es gibt Länder, die ihre DNA-Datenbanken untereinander austauschen, aber beispielsweise mit osteuropäischen Staaten ist kein Abgleich möglich“, antwortet der Fachmann. Den beiden Verteidigern genügt das freilich nicht. Auch werfen sie zu Beginn der Verhandlung eine Manipulation an Beweismitteln vor: Die Ermittler hätten ein Schaumstoffteilchen von einem Einschussloch in der Wand runterfallen sehen und es einfach wieder eingesetzt – was so nicht in Ordnung sei. Und sie kritisieren, dass die gezeigten Videosequenzen und Fotos nicht Bestandteile der ihnen zugänglichen Verfahrensakte seien und fordern, dass ihnen die Asservate zugänglich gemacht werden. Abschließend erläutern die Sachverständigen den Befund der Bauschaumfl ocken, die am Tatort gefunden wurden. Schmauchspuren an ihnen seien Indiz dafür, dass ein improvisierter Schalldämpfer benutzt wurde.

12.03.2011 Was sagen Schmauchspuren aus?
Der fünfte Verhandlungstag im Doppelmordprozess vor dem Darmstädter Landgericht: Die Aussagen der Gutachter werden entscheidend für den Ausgang sein, da es weder Zeugen noch Tatwaffe gibt und der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Richter Volker Wagner lässt zuerst den mutmaßlichen Standort des Täters bei den Schüssen auf die Ehefrau klären. Laut Sachverständigen sollen die beiden Schüsse auf die getötete Frau vom Zimmereingang und vom Fußende des Bettes abgegeben worden sein, zur Reihenfolge der Schüsse will er keine Angabe machen. Entscheidender für den Prozess sind wohl die Aussagen zu den Schmauchspuren, die an Kleidungsstücken des Angeklagten gefunden wurden. Untersucht wurden eine Bundeswehrhose und ein Paar grüne Gartenhandschuhe, sowie ein Bundeswehrhemd nicht nur durch das Landes- sondern auch durch das Bundeskriminalamt. Am Hemd wurde eine praktisch nicht vorhandene „Belegung“ mit Schmauchpartikeln festgestellt, an den Handschuhen sowie der Hose wurden mehr Partikel gefunden. Laut Dr. Rainer Schulze, Sachverständiger vom LKA, seien die Spuren auf der Hose und den Handschuhen eindeutig Schmauchspuren, aber „es sei nicht zwingend anzunehmen, dass diese Handschuhe bei der Tat getragen wurden“. Schulze fügte hinzu, dass er bei mehreren Schüssen, die auf die drei Opfer abgegeben worden waren, eine größere Intensität von Schmauchpartikeln erwartet hätte. Um die Zusammensetzung der Partikel geht es im weiteren Verlauf der Verhandlung. Schmauchpartikel bestehen in der Regel aus Blei, Antimon und Barium, denen noch andere Stoffe, wie hier Aluminium anhaften können. Die Beimischung von Aluminium ist häufig bei amerikanischer Munition bei den Anzündsätzen zu finden. Auch bei der Bundeswehr kommt laut dem Anwalt des Beschuldigten Christoph Lang diese Materialverteilung in der Panzerfaust vor. Sein Mandant sei an der Panzerfaust ausgebildet worden, so Lang. Wann und wo die Schmauchpartikel an die Kleidungsstücke des Angeklagten gekommen sind, kann an diesem Verhandlungstag durch die Sachverständigen nicht abschließend geklärt werden. Schmauchspuren lassen sich durch Waschen sehr gut beseitigen, führt einer der Sachverständigen aus. Beim Händewaschen würden anhaftende Teilchen fast hundertprozentig beseitigt. Auch das Waschen von Kleidung führe sehr effektiv, nämlich zu einer 99-prozentigen abtragerate der Partikel. Untersucht wurden auch die Schaumstoffteilchen, die am Tatort gefunden wurden. Geladen war dazu der Maschinenbauer Dr. Sander von der BASF, der die Teilchen nach gründlicher Untersuchung als Bauschaumstoff identifizierte, sich aber aufgrund der geringen Menge nicht auf eine bestimmte Marke festlegen konnte. Auch nach Referenzuntersuchungen mit gebräuchlichen Bauschäumen konnte Sander keine hundertprozentige Übereinstimmung mit den Teilchen feststellen. Das sei aber auch schwierig, da es ein sehr großes Angebot gebe und der am Tatort gefundene Schaumstoff auch durch den Schusskanal verändert worden sein könne. Für einen weiteren Schussversuch ordnet Richter Wagner die Verwendung des Füll- und Montageschaums der Firma Berner an. Dieses Material hat mit den am Tatort gefundenen Teilchen die größte Übereinstimmung. Ein psychiatrisches Gutachten, wie vom Arzt der überlebenden Tochter Astrid Toll gewünscht, ordnete Richter Wagner an. Die Tochter habe bereits erklärt, dass sie keine Erinnerung an das Geschehen habe und der behandelnde Arzt hat in Zweifel gezogen, ob bei dem vollständigen Erinnerungsverlust und der psychischen Belastung eine Befragung vor Gericht überhaupt sinnvoll sei.

16.03.2011 Wie fielen tödliche Schüsse?
Der Vorsitzende Richter Volker Wagner will anhand der Schussverletzungen eine Klärung der Geschehnisse am Tatort vorantreiben. Geladen ist der Rechtsmediziner Dr. Roman Bux, der die Leichen des getöteten Ehepaars untersucht hatte. Sechs Schüsse hatten Klaus Toll getroffen. Tödlich war ein Einschuss unterhalb des Unterkiefers, der das verlängerte Rückenmark und damit das Atemzentrum getroffen hatte. Ein Schuss habe die Lunge getroffen, nach einer Einblutung sei diese dann zusammengefallen. Dieser Schuss sei auf das Opfer aber vor dem tödlichen Treffer abgegeben worden. Klärungsbedarf gibt es über die Haltung des Opfers bei der Schussabgabe. So war eine Kugel zwischen Kleidung und Haut des Opfers gefunden worden und eine der Austrittswunden hatte einen Schürfsaum. Der tritt nur auf, so Bux, wenn sich hinter dem Getroffenen ein Widerstand, wie eine Wand oder eine Tür befindet. Was dieser Tatbestand über das Tatgeschehen aussagt, kann an diesem Tag nicht geklärt werden. Mehr Aufklärung erhofft sich Richter Wagner, wenn Bux am Freitag die Spuren der Blutspritzer erläutert. Ein völlig anderes Bild konstatiert Bux bei der getöteten Ehefrau. „Während beim Mann aus den Schüssen eine Bewegungsdynamik ersichtlich ist, fehlt diese bei der Frau“. Petra Toll war im Bett liegend aufgefunden worden. Auch bei ihr verletzte der tödliche Schuss das Rückenmark und das Atemzentrum. Unklar blieb, ob die Frau von zwei oder von drei Schüssen getroffen wurde. Ein Durchschuss der linken Schulter könnte anschließend unterhalb des linken Ohres in den Schädel eingetroffen sein. Klar war jedoch für Bux, dass keines der insgesamt drei Opfer, die Tochter Astrid überlebte schwer verletzt, andere Verletzungen außer den Schüssen aufwies. Zu den Verletzungen der Tochter sagt der Arzt und plastische Gesichtschirurg Dr. Konstantin Landes aus. Er hatte sie am 18. April 2009 sechs Stunden lang operiert und dabei ihren Kiefer, der bei einem der beiden Schüsse zertrümmert worden war, wieder aufgebaut. Nach seiner Einschätzung wurde Astrid Toll von einem Schuss frontal in den Kiefer getroffen, der andere wurde seitlich auf den Kiefer abgegeben und verursachte die Kieferverletzung. Es konnte nicht geklärt werden, ob eine Verletzung an der rechten Brust ebenfalls durch einen Schuss verursacht wurde. „Die Wunde ist behandelt worden“, so Bux, „danach lassen sich schwer noch Aussagen treffen.“

18.03.2011 Siebter Verhandlungstag
Bei seiner fast dreistündigen Erläuterung zeigt Rechtsmediziner Dr. Roman Bux mittels Beamer Fotoaufnahmen vom Tatort. So kann das Gericht – und erstmals auch die Zuschauer – genau nachvollziehen, wo welche Blutspur gefunden wurde und was sie bedeutet. Es gibt verschiedenste Blutspuren, wie Schleuder-, Eintropf-, Spritz-, Wisch- und Kontaktspuren, und das in diversen Anordnungen, primär oder sekundär – all das spielt eine Rolle. Der Tatort in Babenhausen wird dem Experten Bux lange im Gedächtnis bleiben: „So eine große Anzahl an vielgestaltigen Blutspuren an nur einem Ort habe ich vorher noch nie gesehen. Fast schon grotesk dagegen mutete die extreme Sauberkeit und die exakte Anordnung aller Gegenstände im Haus an.“ Die Spuren waren verteilt auf alle vier Stockwerke. Blut von Klaus Toll war lediglich im Eingangsbereich vorhanden, also am Leichenauffindeort und in seiner direkten Nähe. Bux rekonstruierte, dass der Ermordete, nachdem er an der Türschwelle seine erste Schussverletzung zugefügt bekam, etwa zwei Meter ins Haus zurückwich, wo er zu Boden ging. Insgesamt trafen ihn sechs Schüsse. „Ein Kampfgeschehen würde ich ausschließen, dafür gibt es zu wenige Schleuderspuren“, erläuterte der Rechtsmediziner. Verteidiger Christoph Lang wollte wissen, ob ein Täter, der aus einer so geringen Entfernung von etwa eineinhalb Metern schoss, nicht ebenfalls vom Blut seines Opfers habe bespritzt werden müssen. Doch auch das hielt Bux für sehr unwahrscheinlich. Blut von Petra Toll wurde nur im Bereich ihrer Leiche gefunden – im Bett des Elternschlafzimmers. Die Spur wies keinerlei Dynamik auf, was darauf hindeute, dass sie sich nicht bewegt, also wohl noch geschlafen habe. In dem Bett fand man auch leichte Kontaktspuren vom Blut der Tochter Astrid. Folglich muss sie bei ihrer toten Mutter gewesen sein, als sie selbst schon schwer verletzt war. Jegliche Blutspuren, die an allen anderen Stellen im Haus gefunden worden, sind von Astrid. Eine immense Menge, die wiederum Bux ins Staunen versetzt: „Wüsste ich nicht, dass sie überlebt hat, würde ich allein anhand der Spuren in ihrem Zimmer vermuten, dass sie verblutet sein muss.“ Astrids Bett war aufgrund der beiden Kopfschüsse durchtränkt von Blut. Auch auf dem Fußboden vor dem Bett war eine enorme Lache, ebenso wie auf einer Treppenstufe, über die sie sich gebeugt haben muss. Auch Ausatem- beziehungsweise Aushustspuren waren in Astrids Zimmer zu finden – Bluttropfen mit Speichel versetzt, bedingt durch ihre Kieferverletzung. Es grenze an ein Wunder, dass Astrid nach solchen Verletzungen noch so viel Handlungsfähigkeit besessen habe, dass sie durchs Haus wanderte – Mehrzeitigkeit konnte an einigen Blutspuren festgestellt werden –, und sogar anfing, Blut aufzuwischen, was anhand mehrerer stark verdünnter Blutspuren vor allem im ersten Stockwerk rekonstruiert werden konnte. Insgesamt fand der Experte am Tatort über 490 Einzelspuren.

23.03.2011 Achter Verhandlungstag
Beim achten Verhandlungstag im Doppelmord-Prozess vor dem Darmstädter Landgericht geht es um das Thema Internet. Denn der Besuch einer Homepage mit einer „Bastelanleitung“ für Schalldämpfer, ließ sich auf den Firmenanschluss eines Babenhäuser Bauunternehmens zurückverfolgen und brachte damals die Ermittler auf die Spur des Angeklagten Andreas Darsow. Als Zeuge angehört wird der Systemadministrator des Betriebs, in dem der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung tätig war. In seiner zweistündigen Vernehmung geht es zunächst darum, wie viele Computerarbeitsplätze es in der Firma gibt, welche Rechner einen Internetzugang haben und welche an den Netzwerkdrucker angeschlossen ist. Die Rechner seien zwar alle passwortgeschützt, doch die Passwörter seien bei dem meisten Angestellten einfach nur die Diktatzeichen, also zwei Buchstaben aus dem Nachnamen. „Sie waren also bekannt, theoretisch könnte sich jeder am Rechner eines Kollegen anmelden“, räumt der Zeuge ein. Er als Administrator sei zuständig für alle Probleme rund um die Rechner gewesen – und für deren Entsorgung und Neubestellung. Etwa zwei Wochen nach der Tat habe Andreas Darsow ihn nach einem neuen Computer gefragt, da sein alter „ständig abstürze.“ Als im Mai 2009 die Firma durchsucht wurde und dabei alle Festplatten gespiegelt wurden, war der alte Rechner von Darsow deshalb nicht mehr darunter. Aber auch nicht der Laptop des Zeugen. Diesen gab er erst Wochen später zur Durchsuchung ab. Was er so beiläufig formuliert, stellte sich als stärkste Waffe der Verteidigung heraus, und bringt ihn in eine mehr als unangenehme Lage. Ein externer, von den Verteidigern beauftragter IT-Spezialisten stellte fest, dass an dem Laptop kurze Zeit vorher eine immense Menge an Daten gelöscht worden war – ein neun Stunden dauernder Vorgang. Der Zeuge sagt, es handele sich dabei um „private Daten“. Als die Verteidiger es konkreter wissen wollen, will er sich nicht mehr genau erinnern und spricht von „Bildern und Filmen“. Ein weiteres Ass aus dem Ärmel zieht Verteidiger Veikko Bartel: „Auf Ihrem Laptop fanden wir 41.024 Treffer beim Suchbegriff ‚Waffe’, rund 13.000 Internetzugriffe beim Wort ‚Waffenhändler’ und beim Begriff ‚Walther’ – wie erklären Sie sich das?“ Der Zeuge hatte dafür keine Erklärung, außer dass er Bogenschießen als Hobby betreibe und sich womöglich deshalb auf Waffenseiten im Internet bewegt habe. Letztlich trumpften die Verteidiger noch auf, indem sie von ihm wissen wollten, wie es möglich sei, dass auf dem Server 29.918 Zugriffe von ihm auf andere Arbeitsplätze sowie Ausdrucke aus diesen Zugriffen protokolliert waren. Der Zeuge erklärte, es handele sich um Fehlermeldungen, die von den Arbeitsplatz-Rechnern kamen und die er sofort gelöscht habe. Nach der erschöpfenden Vernehmung kommt ein Mitarbeiter des Kommissariats für Internetkriminalität zu Wort, der die Computer-Durchsuchung und Spiegelung geleitet hatte. Er erklärt, wie die IP-Spur verfolgt und daraufhin auf das Benutzerkonto von Andreas Darsow geschlossen wurde. Zu gleichen Ergebnissen kam auch ein EDV-Auswerter aus den USA, der ebenfalls als Gutachter aussagte. Zu schwammig finden dies die Verteidiger, die bei der weiteren Verhandlung eine tiefere Betrachtung der Server-Festplatte fordern. Als kleine Kuriosität tritt eine Toilettenbürste als Beweismittel in Erscheinung. Verteidiger Christoph Lang hat eine Präsentation vorbereitet, die zeigt, dass man bei der Internet-Suche nach einer WC-Bürste ganz leicht auf der Seite einer Firma landen kann, die „Ligato Bauschaumpistolen“ anbietet. Genau das sei 2004 seinem Mandanten passiert. In der Anklageschrift sei aber genau anhand einer solchen Internetspur darauf geschlossen worden, dass die Tat von langer Hand geplant sei.

01.04.2011 Zehnter Verhandlungstag
Die Verteidigung stellt einen Haftprüfungsantrag mit dem Ziel, die U-Haft und das Verfahren auszusetzen. Fast 45 Minuten dauerte es, bis Verteidiger Veikko Bartel die Begründung verlesen hat. Dabei lässt er den bisherigen Prozessverlauf Revue passieren – und kommt zu dem Ergebnis, dass nicht ein Indiz bewiesen worden sei. Für den Angeklagten Andreas Darsow habe die Unschuldsvermutung zu gelten – und die rechtfertige keine weitere Haft. Es sei nach der Aussage des ersten Zeugen, dem Chefermittler der SOKO, erschreckend deutlich geworden, dass es am Ende der Ermittlungen nur darum gegangen sei, seinen Mandanten als Täter zu überführen, „man war ja schon so weit gekommen.“ An diesen einen Verdacht hätten sich die Ermittler geklammert und alles andere ausgeblendet. „Die Aussage eines Zeugen, dass das spätere Opfer Klaus Toll sich an ihn gewandt habe, weil er Angst vor den Hells Angels hatte, wurde von der Polizei und der Staatsanwaltschaft völlig außer Acht gelassen“, monierte Bartel. Aus Angst vor Rockern besorgte sich das Opfer eine Pistole. Toll habe sich eine Pistole besorgt, „doch nicht aus Angst vor meinem Mandanten, sondern vor der Rockergruppe“, sagte der Verteidiger. Denn Andreas Darsow habe sich, und das hätten alle Zeugen bestätigt, stets korrekt und besonnen verhalten, war niemals vor oder nach der Tat auffällig, und einen solchen Eindruck mache er auch vor Gericht. Der Briefwechsel, der zwischen ihm und dem Opfer Jahre zuvor stattgefunden hat, sei „von Toll emotional und beleidigend, von Darsow aber immer sehr höflich und sachlich“ geführt worden. In der Hosentasche der Leiche seien männliche DNA-Spuren gefunden worden, die nicht zuzuordnen seien. Bartel fordert ein Rechtshilfeersuchen an osteuropäische Länder und einen Abgleich der DNA-Datenbanken. „Bei den Hells Angels bedient man sich bei Mordaufträgen häufig der Mitglieder aus Osteuropa – die als sogenannte Nomaden anreisen“, erklärte er. Es sei eine „rechtswidrige Unterlassung“ seitens der Staatsanwaltschaft, die gegen Beschleunigungsgebot verstoße, dass sie dieses Rechtshilfeersuchen nicht schon längst beauftragt habe. „Dabei kann gerade diese DNA-Spur zum wahren Täter führen“, so der Verteidiger. Die Schmauchspuren an der Bundeswehrhose des Angeklagten seien als Indizien ebenfalls völlig ungenügend, da eine quantitative und qualitative Bestimmung fehle, zum Beispiel in Bezug auf ihr Alter. Zuletzt bezeichnet Bartel die Argumentation über die Internetspuren als „nicht tragfähig“ und „Trauerspiel“. Im Laufe des Verfahrens sei bewiesen worden, dass Dritte sich des Benutzernamens von Andreas Darsow bedienten, um ins Internet zu gehen. „Die Computer wurden teils zu spät gespiegelt, wobei die Auskünfte des Systemadministrators der Firma einfach hingenommen wurden. Das war keine kriminalistische Vorgehensweise“, bemängelt der Verteidiger. Der Vorsitzende Richter Volker Wagner informiert nach dem Verlesen des Antrags, dass die fragliche DNA-Spur bereits einem der Ermittler zugeordnet werden konnte. Zu den anderen Punkten hat sich die Staatsanwaltschaft zu äußern. Dafür hat sie acht Tage Zeit. Sechs Zeugen sagen aus: Mitarbeiter der Firma, in der Andreas Darsow bis zu seiner Inhaftierung im Mai 2010 tätig war. Dass der Mordfall und die anschließenden Ereignisse dort für viel Gesprächsstoff sorgten, bestätigten alle, vom Senior-Chef bis zur Empfangsdame. Als die Ermittler wegen der Computerspiegelung in den Betrieb kamen, geschah dies „für mich völlig überraschend“, so der Inhaber des Unternehmens. Die Kripo habe ihn angewiesen, dem Kollegium zu sagen, die Polizei sei wegen eines Hackerangriffs gekommen. Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen. Dass die PC-Passwörter von allen Mitarbeitern bekannt waren, dementiert er: „Die waren zwar so voreingestellt, doch mehr als die Hälfte hat sich dann eigene Passwörter erstellt, die niemand kannte.“ Das könne er anhand einer Liste bezeugen. Andreas Darsow sei immer offen mit der Situation umgegangen, auch, als er bereits unter Tatverdacht stand. Über seine Vernehmungen und die erste Inhaftierung habe er mit den Kollegen gesprochen.

12.05.2011 Die Tochter hat keine Erinnerung an Mordnacht
Mit der Vernehmungsfähigkeit von Astrid Toll, der Tochter des getöteten Ehepaars Toll aus Babenhausen, beschäftigt sich das Gericht bei der Fortsetzung des Prozesses. Richter Volker Wagner hat für diesen Prozesstag alle Fachkräfte geladen, die nach der Tatnacht näheren Kontakt zum überlebenden Opfer gehabt hatten, von der Krankenschwester, die Astrid Toll im Krankenhaus betreute, über Sozialpädagogen bis hin zum Gutachter Prof. Dr. Hartmut Berger, der Toll auf ihre Vernehmungsfähigkeit untersucht hatte. „Man wird keinen weiteren Erkenntnisgewinn durch eine Vernehmung von Astrid Toll erwarten können“, so die Einschätzung von Berger. Der hatte vor dieser Beurteilung die Untersuchung der Frau und auch seine Einschätzung ihres Geisteszustandes geschildert. Die Tochter des ermordeten Ehepaars leide unter dem Asperger-Syndrom, einer Form des Autismus. Sie verstehe alles, „aber emotional hat man das Gefühl, man rede gegen eine Wand“, sagte der Gutachter aus. Als Berger die Frau am 19. März untersuchte, sei ihr zwar klar gewesen, dass ihre Eltern tot seien, sie habe aber keine Erinnerung an das Geschehen in der Mordnacht. Auch die Krankenschwester Angelika Holzwarth, die Astrid Toll direkt nach der Verlegung aus der Intensivstation betreut hatte, berichtet von lückenhaften Erinnerungen an die Tatnacht. Sie habe ihr einmal erzählt, „es war Nacht und dunkel und dann ist ein böser Mann gekommen“. Darauf hatte Holzwarth die Polizei angerufen, damit diese Astrid Toll zum Tathergang befragen können. Toll habe jedoch „zugemacht“ und den Kriminalbeamten nichts mehr erzählt. Einig sind sich alle an diesem Verhandlungstag Befragten, dass Astrid Tolls Bestreben immer gewesen sei, „wieder nach Hause und zu ihrer Arbeit“ zu kommen. Zeitweise war die Frau in Nordhessen in einer Behinderteneinrichtung untergebracht, weil man ihr Leben in Gefahr sah, solange nicht ein Tatverdächtiger ermittelt und festgenommen werden konnte. Nachdem ihr erzählt worden war, dass ein Nachbar als Tatverdächtiger in Haft sitze, habe sie nur geäußert, „dann kann ich ja nach Hause“. „Astrid Toll möchte, dass der Täter gefasst wird und die Polizei ihre Arbeit tut“, erklärt die Diplom-Psychologin Hilke Haukers, die mit Toll über ein Jahr lang wöchentlich Gespräche führte, „aber dass sie selbst daran mitwirken will, kann ich mir nicht vorstellen“. Auch Haukers teilt Bergers Einschätzung, dass das überlebende Opfer nicht mehr weiß, als es bisher gesagt hat. Die Psychologin hält eine Aussage für Toll zudem nicht für gefahrlos und würde deshalb selbst einer Befragung im ganz kleinen Rahmen, lediglich mit Richter Wagner und einer Vertrauensperson des Opfers, nur unter großen Bedenken zustimmen. Auch wenn der Gutachter Berger Astrid Toll große Emotionslosigkeit, einem typischen Verhalten bei Autismus, bescheinigt, der Verlust der Eltern habe sie dennoch emotional erheblich belastet. „Sie bricht regelrecht zusammen, wenn man den Tod von Vater und Mutter anspricht“, sagte Berger. Relativ bald danach wäre es jedoch, als habe man einen Schalter umgelegt und sie äußere sich wieder über andere Themen - völlig unbeteiligt. Dennoch äußert Berger die Ansicht, dass man Astrid Toll mit dem Geschehen nach Möglichkeit nicht mehr konfrontieren sollte - „Es besteht die Gefahr einer Chronisierung des Traumas, das Toll durch den Tod der Eltern erlitten hat.“

16.06.2011 Schmauchspur nicht von Panzerfaust
Zwei Sachverständige, die bereits im Prozessverlauf ausgesagt hatten, sind erneut geladen – der Schussspurenexperte Rüdiger Schumacher vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden sowie Konstantin Sack vom Kommissariat für Internet-Kriminalität des Polizeipräsidiums Südhessen. Sie bringen das Gericht auf den neuesten Stand ihrer Erkenntnisse. So galt es für Schumacher anhand eines Schussversuchs zu klären, ob die Schmauchspuren, die an der Bundeswehrhose des Angeklagten Andreas Darsow gefunden worden waren, tatsächlich noch aus seiner Wehrdienstzeit stammen könnten. Immerhin führte sie als ein Indiz zu seiner Verhaftung. „An dem Asservat wurde vor allem eine vierkomponentige chemische Zusammenstellung gefunden aus Barium, Antimon, Aluminium und Blei“, erläuterte Schumacher. Die Übungsmunition, die bei der Ausbildung des Angeklagten an der Panzerfaust 44 zum Einsatz kam, wurde Mitte der 90er Jahre ausgesondert. Schumacher musste seinen Testschuss daher an einem Nachfolgemodell absolvieren, das jedoch bis auf die Patronengröße identisch sei. „Wie erwartet, fanden wir wegen des Schwarzpulvers hauptsächlich Kalium- und Schwefelpartikel“, sagt der Sachverständige. Die vier Komponenten, die auf der sichergestellten Hose dominierten, seien dagegen beim Schussversuch nicht ausfindig gemacht worden. „Diese Panzerfaust ist also auszuschließen, da sie eine völlig andere chemische Zusammensetzung hat“, sagt Schumacher. Die Staatsanwaltschaft bleibt jedoch auch an der Stelle ihrer Linie treu und fragt nicht weiter nach. Abschließend äußert Schumacher die Vermutung, dass es sich bei dem Schmauch an der Hose eher um eine Kontaktspur als um eine Spur infolge einer Schussabgabe handele. Der Informatiker Konstantin Sack hat in den vergangenen Wochen weitere Computer der Firma gesichert, in der der Angeklagte beschäftigt war. Insbesondere der Laptop des Netzwerkadministrators stand im Fokus. Er kann bestätigen, dass von dort aus etliche Zugriffe auf Waffenseiten erfolgten. Auch wurden darauf Bilder von Waffen gefunden. Den Firmen-Laptop habe der Administrator, der Bogenschießen als Hobby betreibe, auch zuhause benutzt. Sack räumt ein, dass es ohne größeren Aufwand möglich sei, Zugriff auf das Firmennetzwerk per Fernsteuerung zu bekommen – selbst mit einem firmenfremden Rechner sei es möglich, solange das Passwort bekannt ist. Das funktioniere auch mit verschiedenen Benutzerkonten. „Gute Anleitungen dafür findet man leicht im Internet“, so Sack. „Selbst Drucken in der Firma ist so möglich“, sagt er zur Zufriedenheit der Verteidigung.

29.06.2011 Welche Spur verfolgen die Hunde?
Die Verteidigung hatte die Einvernahme des Hundeführers beantragt, dessen Hund Pluto durch eine Geruchsprobe feststellen sollte, ob sich der Angeklagte in jüngerer Vergangenheit im Haus der beiden Mordopfer aufgehalten hatte. Zwar kann ein Video mit dem Spürhund bei der Spurenaufnahme gezeigt werden, der Hundeführer war jedoch nicht zugegen. Ein anderer Diensthund hatte ebenfalls eine Spur aufgenommen, allerdings nicht mit einer Geruchsprobe des Angeklagten, sondern an einer im Haus gefundenen Patronenhülse. Auch von dieser Untersuchung existierte ein Video, das zeigte, wie der Hund das Haus der Tolls zielstrebig verließ und auf einem nahegelegenen Schotterfeld die Spur augenscheinlich verlor. Der Hundeführer will das offensichtlich ziellose Verhalten des Spürhundes nicht kommentieren. Erst auf mehrfaches Nachfragen von Richter Wagner, wie das Verhalten des Hundes zu interpretieren sei, antwortet der Polizeibeamte: „Normalerweise, dass die gesuchte Person nicht da war“. Zur genauen Klärung soll zum nächsten Verhandlungstermin der Hundeführer von Pluto vernommen werden. Die Überprüfung der Telefonkontakte vom 20. Oktober 2008 bis zum Tattag im April 2009 habe keinen Ermittlungsansatz ergeben, wie Kriminaloberkommissar Koch aussagt. Dass Toll Kontakte ins Rockermilieu gehabt haben soll, konnte durch die Telefonüberwachung nicht bestätigt werden. Auf Nachfrage von Verteidiger Christopher Lang wird die Vernehmung der Zahnärztin der Familie verlesen. Sie hatte von einer deutlichen Veränderung von Klaus Toll in den letzten zwei Jahren gesprochen und geäußert, dass sie sich vorstellen könne, er habe aus dem Leben scheiden und seine Frau und Tochter nicht alleine zurücklassen wollen. Gehört werden auch Gespräche aus der Telefonüberwachung der Familie des Angeklagten. Gesprächsthema war unter anderem der Einsatz der Spürhunde, über die sich der Angeklagte mit seiner Frau unterhielt. Aus der Telefonüberwachung, die im Juli 2009 begann, waren für die ermittelnden Beamten ebenfalls keine Erkenntnisse zu gewinnen. Abgelehnt wird von Richter Wagner der Antrag, die Tochter des getöteten Ehepaars, die bei der Tat schwer verletzt worden war, zu befragen. Seine Begründung, laut den Gutachtern bestehe eine sehr große Gefahr einer Retraumatisierung der Zeugin. Richter Wagner verspricht sich aufgrund der vorherigen Ermittlungen auch durch die Einvernahme der Tochter keinen weiteren Erkenntnisgewinn über das Tatgeschehen.

12.07.2011 Staatsanwaltschaft fordert lebenslang
Staatsanwalt Jens Neubauer spricht in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt zudem von einer besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre keine vorzeitige Entlassung möglich. Die Verteidigung fordert einen Freispruch. Die Ehefrau des Angeklagten reagiert fassungslos auf die Forderung der Staatsanwaltschaft.

18.07.2011 Urteil
Andreas Darsow wird für schuldig befunden. „Die Tat wurde mit einem absoluten Vernichtungswillen begangen“, sagt Richter Wagner am Ende des fünf Monate dauernden Indizienprozesses. Der Angeklagte habe vor allem den Lärm der behinderten Tochter und die als markerschütternd beschriebenen Schreie der „psychisch auffälligen Mutter“ als unerträglich empfunden. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist keine vorzeitige Haftentlassung möglich. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Er nimmt das Urteil äußerlich gefasst auf. Seiner Ehefrau im Zuschauerraum kommen die Tränen. Die Indizien sprächen eindeutig gegen den Angeklagten, erläuterte Richter Wagner das Urteil. Andreas Darsow habe sich auf seinem Firmencomputer eine Anleitung zum Bau eines einfachen Schalldämpfer ausgedruckt und den PC später kaputt gemacht, um Spuren zu beseitigen. Der Vorgang sei aber trotzdem entdeckt worden. Außerdem habe der 41-Jährige sich darüber informiert, wie Ermittler DNA-Beweise sichern und Spürhunde einsetzen. An der Kleidung des Mannes seien Schmauchspuren gefunden worden, die zweifelsfrei zur Tat passten und von Schießübungen stammten. Vor der Bluttat habe Andreas Darsow noch die Bewegungsmelder abgeklebt, um nicht auf sich aufmerksam zu machen. Der Angeklagte habe zudem die Lebensgewohnheiten seiner Nachbarn genau gekannt; beispielsweise, dass der 62-Jährige in aller Frühe den Müll rausbrachte. Das Gericht folgt mit seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, die Indizienkette sei lückenhaft. Sie will Revision einlegen. Weinend stürzt die Ehefrau nach Verkündung des Urteils zu ihrem Mann auf die Anklagebank. Auch die Mutter des Angeklagten zeigt sich fassungslos: „Mein Sohn ist unschuldig.“ Es passiere selten, dass eine „so unvorstellbare Tat“ nur anhand von Indizien aufgeklärt werden müsse, sagt Wagner und schildert in seiner 90-minütigen Urteilsbegründung zunächst genau den Hergang des Verbrechens: An einem frühen Aprilmorgen 2009 wird der 62 Jahre alte Immobilienmakler beim Heraustragen eines Müllsacks vorm Souterraineingang seines Reihenhauses mit sechs Schüssen niedergestreckt und stirbt. Er hatte noch versucht, die Kugeln mit seinen Händen abzuwehren. Der Täter geht ins Haus und tötet die im ersten Stock schlafende Ehefrau mit zwei Kugeln in den Kopf. „Sie wurde nicht mal wach“, sagt Wagner. Gerichtsmediziner hatten am Kopf der 58-Jährigen keine durch Bewegung ausgelöste Blut-Abrinnspuren feststellen können. Eine Etage höher schläft die autistische Tochter des Ehepaars. Der Mörder schießt zweimal auf sie und flüchtet. Die Frau überlebt schwer verletzt, irrt einen Tag lang durchs Haus und wird dann im Vorgarten liegend entdeckt. Im Prozess kann die 38-Jährige nicht als Zeugin gehört werden. Die Familie musste allein deshalb sterben, weil von ihr unzweifelhaft eine hohe Lärmbelästigung für die umliegenden Anwohner und auch für den später angeklagten Reihenhausnachbarn ausging, wie Wagner sagt. Das Ehepaar zankte nach Zeugenaussagen immer wieder laut, die Tochter habe oft geschrien. „So laut, dass wir manchmal dachten, es ist etwas passiert“, berichtet ein nahe am Haus wohnender Babenhäuser vor Gericht. Die Schreie der „psychisch auffälligen Mutter“ wuden als „markerschütternd“ beschrieben. „Die Nachbarsfamilie war nachtaktiv“, beschreibt der Richter die Situation. „Da kann man sich vorstellen, was da los war.“ Der Angeklagte habe in seiner Wut eine ganze Familie auslöschen wollen. Andreas Darsow habe seinen Lebensinhalt - ein harmonisches Familienleben – zerstört gesehen. „Er konnte in seinen eigenen vier Wänden nicht so leben, wie er wollte.“ Die Ehefrau des Angeklagten habe vor der Tat von Umzugsplänen erzählt, gibt eine Zeugin zu Protokoll. „Kann Lärmbelästigung Motiv für unbedingten Tötungswillen sein?“, fragt Wagner am Dienstag. „Ja“, fährt der Richter fort. „Denn ein Motiv erwächst aus der Lebenssituation.“ Genau das bestreitet der Angeklagte. Er habe mit den Nachbarn in einem „Ignorierverhältnis“ gestanden. Zusätzlich fanden die Ermittler an einer Hose des 41-Jährigen Schmauchreste, die mit dem Spurenbild der Tat übereinstimmten. Außerdem habe der 41-Jährige sich darüber informiert, wie Ermittler DNA-Beweise sichern und Spürhunde einsetzen. Der Angeklagte habe ein stets „untadeliges“ Leben geführt und das Verbrechen dann doch mit Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen begangen, sagt Wagner. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hat einen Freispruch gefordert und will für eine Revision den Bundesgerichtshof anrufen.

17.08.2012 Bemühen um Wiederaufnahme des Verfahrens
Alle zwei Wochen fährt Anja Darsow in die Justizvollzugsanstalt nach Weiterstadt. Dann darf sie ihren Mann Andreas für eine Stunde besuchen. „Nur zwei Personen darf ich mitnehmen. Eins unserer drei Kinder muss deshalb immer zuhause bleiben“, erzählt sie. Christoph Kemp und Josef Seidl vom Verein Monte Christo unterstützen Anja Darsow bei ihrem Bemühen, die Unschuld ihres Mannes zu beweisen. Ihr Antrag, auch das dritte Kind zum Besuch beim Vater mitnehmen zu dürfen, wurde abgelehnt. Der Verurteilte beteuert bis heute seine Unschuld. Eine Revision lehnte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor wenigen Wochen ab. Es seien keine Rechtsfehler gefunden worden. „Da beginnt das Problem, denn es werden nach Aktenlage nur mögliche Rechtsfehler überprüft, also beispielsweise ob alle Fristen eingehalten wurden. Das wissen viele Leute gar nicht. Ein Unschuldiger ebenso wie ein Schuldiger kann eine Revision lediglich dann erwirken, wenn beim formalen Ablauf des Verfahrens ein Fehler gemacht wurde. Da werden ja nicht die Zeugenaussagen noch mal überprüft oder ähnliches“, sagt Josef Seidl, Vorsitzender des Vereins Monte Christo, der im Oktober 2011 von einigen Bürgern aus Empörung über das Urteil gegründet wurde. Seidl, der mit der Familie Darsow. schon länger befreundet ist, erinnert sich noch gut an den Tag der Urteilsverkündung: „Eigentlich waren ja im Vorfeld die skandalös einseitigen Ermittlungen der Sonderkommission der Polizei schon bekannt. Wir haben alle darauf gewartet, dass dem Treiben durch die Gerichtsverhandlung Einhalt geboten wird. Auch neutrale Beobachter bei der Verhandlung waren sich sicher, dass es einen Freispruch geben muss, denn sämtliche Indizien der Staatsanwaltschaft wurden durch die Gutachter der Verteidigung entkräftet. An dem Tag, als das Urteil dann verkündet wurde, musste ich aufhören zu arbeiten. Ich habe meine Empörung sofort in einen Leserbrief gepackt.“ Auch Christoph Kemp und seine Frau waren an einigen Verhandlungstagen dabei: „Nicht weil wir die Familie kannten, sondern einfach aus Interesse.“ Vom Urteil war er geschockt: „Ich hätte früher nie gedacht, dass es so etwas in unserem Land geben kann. Der gesunde Menschenverstand hat einem gesagt, dass da was nicht stimmt. Es darf doch einfach nicht sein, dass ein Mensch allein aufgrund fragwürdiger Indizien für einen Mord verurteilt wird“, sagt der Babenhäuser, der Monte Christo mitgegründet hat. Für Seidl ist es ein „Skandal in drei Akten“. Zum einen sind es die in seinen Augen dilettantischen Ermittlungen der Polizei, die andere Spuren, beispielsweise in Richtung organisierte Kriminalität und Umfeld der Familie Toll nicht ausreichend verfolgt hätten. „Der zweite Teil des Skandals ist, dass so etwas durch ein Urteil auch noch bestätigt wird. Die 290 Seiten Urteilsbegründung geben eine runde Geschichte über eine Straftat, die so nicht stattgefunden hat. Und der dritte Skandal ist, dass es keine rechtsstaatliche Möglichkeit gibt, gegen Skandal zwei vorzugehen. Denn es gibt weder ein zweites Tatsachenverfahren noch eine justizinterne inhaltliche Überprüfung dieses Skandalurteils.“ Anja Darsow, die in ihrer Verzweiflung sogar den Bundespräsidenten angeschrieben und – vergeblich – um ein Gespräch gebeten hat, kämpft weiter um die Freiheit ihres Mannes. Sie bemüht sich um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Petition, die sie zu diesem Zweck beim Petitionsausschuss des Landtags einreichen will, trägt bereits mehr als 700 Unterschriften. Aber die Chance, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, sei gering. „Denn man muss selbst neue entlastende Momente vorbringen. Und das ist nach der langen Zeit natürlich fast unmöglich“, sagt sie. Sie wird erfahrene Anwälte einschalten müssen, was viel Geld kostet. Da sie mit ihrem Einkommen ihre Familie ernähren muss, werde sie wohl einen Kredit aufnehmen müssen. Aber sie will nicht locker lassen. Kraft geben ihr die Kinder, für die das Leben auch unter diesen schwierigen Umständen so normal wie möglich weitergehen soll, und die große Unterstützung ihrer Familie und Freunde. Niemand aus ihrem Umfeld habe sich zurückgezogen, auch von Anfeindungen sei sie verschont geblieben. Unter www.doppelmord-babenhausen.de hat Anja Darsow eine eigene Homepage ins Netz gestellt, die seit Februar über 12.000 Besucher hatte. Sie hofft, dass sich nach dem Besuch auf der Homepage, die sie noch in andere Sprachen übersetzen lassen will, jemand meldet, der sich an etwas erinnert, was ihren Mann entlasten könnte. Für Josef Seidl, der mit dem Verein Monte Christo die Menschen für die „Missstände in unserem Justizsystem“ sensibilisieren und dafür auch politisch Einfluss nehmen will, ist es eine Frage der Zivilcourage: „Es gehört Bürgermut dazu, sich gegen staatliche Ungerechtigkeit aufzulehnen. Aber eines muss man sich klar machen: Es kann jeden treffen. Und ein Verurteilter, der unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten ist, hat ohne breite Unterstützung keine Chance auf eine Rehabilitierung.“ Weitere Informationen über den Babenhäuser Fall und den Verein Monte Christo sind auf der Internetseite www.montechristo-ev.de zu finden.

24.01.2013 Team für Wiederaufnahme
Die Rechtsanwälte Dr. h.c. Gerhard Strate und Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus werden sich ab Februar 2013 mit der Wiederaufnahme beschäftigen.

Zeitschrift LISA

Ausgabe 18/2013
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"Mein Mann ist ein verurteilter Mörder – aber ich glaube an seine Unschuld"

Seit 2011 sitzt ihr Mann wegen Mordes im Gefängnis. "Ein Justizirrtum", sagt Anja (36), die für seine Freilassung kämpft.

"Mein Mann ist doch kein eiskalter Mörder!"
Allein der Gedanke ist für Anja Darsow (36) unvorstellbar. "Zu so einer Tat wäre Andreas einfach nicht fähig." Bis zum Frühling 2010 waren Anja, ihr Mann Andreas (46) und die drei Kinder (4, 11, und 14 Jahre) eine ganz normale, glückliche Familie – und dann wartete plötzlich die Polizei vor ihrem Haus auf sie. "Mein Mann wurde aus dem Auto geholt, Handschellen klickten und sie nahmen ihn mit." Wenn Anja sich an diese Szene erinnert, klingt sie noch immer fassungslos. "Ich dachte wirklich, ich bin im falschen Film!"

Seitdem ist Anjas Leben ein einziger Albtraum. "Und daraus gibt es einfach kein Erwachen." Die 36-Jährige ringt um Fassung. Seit zwei Jahren steht sie nun ganz allein da, ihr Mann sitzt als Mörder im Gefängnis. Die junge Frau wirkt blass und ausgezehrt, die Verzweiflung ist ihr anzusehen. Aber sie muss stark sein – für ihren Mann, die Kinder und für ihren Kampf. "Andreas hat von Anfang an seine Unschuld beteuert und ich glaube ihm. Darum will ich unbedingt erreichen, dass der Prozess neu aufgerollt wird", sagt Anja fest. Ein Ziel, das sie mit all ihrer Kraft verfolgt (siehe Info-Kasten).

Das Verbrechen: An einem Freitag im April 2009 wurden die Nachbarn der Familie Darsow erschossen. Erst Klaus T. († 62), dann seine Frau Petra († 58). Astrid (37), die autistische Tochter des Ehepaares, überlebte die Schüsse schwer verletzt, irrte einen Tag lang durchs Haus, bis sie schließlich im Vorgarten zusammenbrach und von Nachbarn entdeckt wurde.

Ein Jahr tappte die Polizei im Dunkeln. Erst war von Rockern die Rede, von Schulden und dass Klaus T. sich bedroht gefühlt habe. Dann stießen die Beamten auf ihre entscheidende Spur: In der Firma, in der Andreas Darsow als Industriekaufmann arbeitete, war die Anleitung zum Bau eines Schalldämpfers aus dem Internet heruntergeladen worden!

Andreas wurde angeklagt. Im Prozess stellte sich dann heraus, dass viele Mitarbeiter Zugriff auf den PC hatten. "Aber das ignorierte der Richter genauso wie den Fakt, dass der Systemadministrator der Firma ein Waffennarr ist."
Das zweite Hauptindiz waren die Schmauchspuren auf einer Bundeswehrhose von Andreas – aber die konnten der Tatwaffe nicht zweifelsfrei zugeordnet werden, hätten auch alt sein können.
Das Motiv für den Mord: Lärmbelästigung. "Das muss man sich mal vorstellen: Weil die Nachbarn zu laut gewesen sein sollen, hat Andreas angeblich gewartet, bis ich mit den Kindern an die Ostsee fuhr, bastelte sich dann eine Pistole mit Schalldämpfer und erschoss unsere Nachbarn. Wer glaubt denn so etwas?"
Der Richter glaubte es. Sein Urteil: lebenslänglich. "Als er das Urteil verkündete, drang das gar nicht zu mir durch. Erst später begriff ich: Mein Mann würde die nächsten zwanzig Jahre im Gefängnis verbringen." Anja wischt sich die Tränen aus den Augenwinkeln. "Eine unvorstellbar lange Zeit."
Kraft gibt ihr der Zuspruch von Familie, Freunden und Nachbarn. "Im Grunde steht der ganze Ort zu uns", meint Anja dankbar.

Trotzdem ist jeder Tag eine Herausforderung. Anja arbeitet jetzt als Empfangschefin in einem Hotel und versucht, mit ihren Kindern einen möglichst normalen Alltag zu leben. "Aber wie normal ist es, dass eine Frau ihren Mann nur alle zwei Wochen für eine Stunde besuchen darf?" Und begleiten dürfen sie dabei immer nur zwei der drei Kinder. "Das ist verdammt hart für die Kids, die ihren Vater natürlich sehr vermissen", sagt Anja leise. "Die Gespräche, die Spiele, das Lachen, aber natürlich auch das Trösten, wenn sie Kummer haben – wie soll all das durch einen Besuch ersetzt werden, bei dem sie ihren Papa nur durch eine Plexiglasscheibe sehen dürfen?"
Bei jedem Besuch spürt Anja: Sie darf einfach nicht aufgeben – und sie wird es auch nicht. Anja lächelt unter Tränen. "Dazu liebe ich meinen Mann doch auch viel zu sehr."

Infos & Fakten

"Beim Kampf für die Freilassung von Andreas bin ich nicht allein!"
Wiederaufnahme: Für Anja Darsow ist das Urteil "aus der Luft gegriffen". Ihr Mann Andreas sei, wie er auch vor Gericht immer wieder beteuert habe, nicht der Täter. Aber weil kein Verfahrensfehler vorlag, war eine Revision des Urteils nicht möglich. Die einzige Chance, die für Andreas jetzt noch besteht, ist eine Wiederaufnahne seines Falls vor Gericht. Dazu muss Anja aber neue Beweise finden. Auf der Website www.doppelmord-babenhausen.de kann sich jeder über den Fall informieren bzw. neue Erkenntnisse beisteuern. "Auch der kleinste Hinweis kann für uns von ganz großem Wert sein", so Anja.

Unterstützung erhält sie von dem eigens für Andreas gegründeten Verein „Monte Christo“ (www.montechristo-ev.de). Benannt ist er nach der Romanfigur Monte Christo, dem unschuldig zu Kerkerhaft verurteilten Grafen. Der Vereinsvorsitzende Josef Seidl kannte vor dem Prozess weder den Angeklagten noch seine Frau. Seidl saß im Zuschauersaal – und konnte es nicht fassen, dass Darsow aufgrund der dünnen Indizienlage verurteilt wurde. Bis heute hält er die Beweisführung für eine "erlogene Geschichte". Ermittler hätten Druck bekommen, einen Täter zu präsentieren. Ziel des Vereins: durch Öffentlichkeitsarbeit auf Fehlurteile wie dieses hinzuweisen.